Nicht gebührende Vorteile

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Januar 23, 2019

Nicht gebührende Vorteile

Irgendwie ist es schon eigenartig: Ich habe das Gefühl als ob wir wie am Mittag des 26. Dezembers 2004 so ganz gemütlich am Strand von Khao Lak mit dem Frottiertuch hantierten, uns mit dem Einpflanzen des Sonnenschirms beschäftigen und zwischendurch noch Zeit finden, so ganz tiefenentspannt das komische Ding zu filmen, das da ziemlich weit aussen im Meer auf uns zurollt.
Ein ähnlich unbequemes Ding rollt ab 01. Januar auf uns zu - am Horizont bereits erkennbar - es stört uns noch nicht besonders und die paradiesische Idylle ist noch wenig gestört, was sich aber in Bälde und sehr gravierend ändern könnte. Einige Kollegen haben sich schon mit der Thematik auseinandergesetzt und haben alles im Griff oder scheinen alles im Griff zu haben. Was mir an der ganzen Sache eigentlich gefällt: Der Gesetzgeber will mit dem nHMG Art 55 nicht gebührende Vorteile abschaffen und das auch durchsetzen. Oder in anderen Worten: Er will, dass die Leistungserbringer in Ihren Entscheidungen nicht pekuniär getrieben sind, sondern realmedizinisch. Der Bundesrat zählt da auf, wann nicht gebührende Vorteile dennoch zulässig sind - bspw. wenn gewährte Rabatte für die Forschung, Fort- und Weiterbildung verwendet werden oder wenn gezeigt werden kann, dass Preisnachlässe keinen Einfluss auf die Therapieentscheide haben. Hat der leistungserbringer diese erste gesundheitspolizeiliche Hürde genommen kommt er noch ins sozialpoitische Fadenkreuz. Er muss die über den ersten Berg geretteten Vorteile auch noch weitergeben und kann davon im besten Fall 49% behalten - unter ordentlich strengen Kriterien, welche wiederum die Weiterbildung betreffen.
Was mich an der ganzen Sache wirklich sehr beunruhigt: der Leistungserbringer Apotheker ist zu 100% pekuniär getrieben und sein gesamtes Umfeld hat sich auf diese sehr bequeme Art des making money adaptiert. Das ist besorgniserregend, wirklich besorgniserregend.

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